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 Wo kriege ich Hilfe?
Simone Offline




Beiträge: 227

21.04.2008 16:27
Was kann ich tun? Zitat · Antworten

Was können Sie tun? / Was passiert bei der Anzeigeerstattung?

Sie können die Tat bei jeder Polizeidienststelle anzeigen bzw. über die Telefonnummer 110 einen Streifenwagen rufen.

Von den Beamtinnen und Beamten der Schutzpolizei werden Ihre Personalien und die Angaben über Tatort, Tatzeit und den Täter sowie erste notwendige Hinweise zur Tat aufgenommen und möglicherweise erste Maßnahmen getroffen (z.B. getragene Bekleidung zur Spurensicherung sicherstellen).

Auskünfte, die darüber hinaus gehen, werden in einer späteren ausführlichen Vernehmung von der Kriminalpolizei erfragt. Soweit es möglich ist und von Ihnen gewünscht wird, führt diese Vernehmung eine Kriminalbeamtin durch.

Die Art der Straftat macht es erforderlich, dass Ihnen möglicherweise auch unangenehme Fragen gestellt werden müssen.

Bei der Vernehmung kann eine Person Ihres Vertrauens bzw. eine Anwältin oder ein Anwalt anwesend sein.


Eine Anzeige ist auch schriftlich direkt an die Staatsanwaltschaft oder Polizei oder über eine Anwältin/einen Anwalt möglich. Dadurch wird jedoch nicht die Erstvernehmung ersetzt.

Falls Sie bis zum Zeitpunkt der Anzeigeerstattung noch nicht ärztlich untersucht worden sind, werden Sie von der Polizei in ein Krankenhaus oder in eine ärztliche Praxis gefahren, um Ihnen die nötige ärztliche Versorgung zukommen zu lassen (Erstversorgung körperlicher Verletzungen, Schwangerschafts- und Aidstest, u. a.) und gerichtliche Beweise zu sichern.

Sollten Sie sich nicht gleich zu einer Anzeige entschließen können, beachten Sie bitte dennoch einige Punkte, die für eine spätere Strafverfolgung wichtig sind:

Vernichten Sie keine Beweismittel; bewahren Sie z.B. Bekleidung, Wäsche, Bettlaken oder andere Gegenstände auf, mit denen der Täter in Berührung gekommen ist oder Ihrer Meinung nach sein könnte!
Wenn möglich, waschen Sie sich nicht, bevor Sie ärztlich untersucht worden sind!
Gehen Sie möglichst schnell zur ärztlichen Untersuchung!
Reinigen Sie nicht Ihre Kleidung, die Sie zur Tatzeit getragen haben und werfen Sie auch zerrissene Kleidungsstücke und Unterwäsche nicht fort. Es könnten wichtige Spurenträger sein!
Verändern Sie den Tatort nicht!
Versuchen Sie, den Tathergang in Form eines Gedächtnisprotokolls schriftlich festzuhalten. Das kann für die späteren Vernehmungen und das Verfahren sehr wichtig werden!

Zwar ist die psychische Belastung nach der Tat sehr groß. Trotzdem ist zu einer sofortigen Strafanzeige bei der Polizei zu raten, da die Wahrscheinlichkeit dann sehr viel höher ist, dass der Täter überführt und bestraft wird.

Bedenken Sie auch, dass ohne eine Anzeige die Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz im Einzelfall möglicherweise versagt werden können.

Wohin können Sie sich wenden?

Rat und Hilfe erhalten Sie bei:

den Notrufeinrichtungen, z. B. Frauennotruf
den Frauenhäusern
den Gleichstellungsstellen bei den Landratsämtern und Stadtverwaltungen
Opferhilfeorganisationen, z. B. WEISSER RING
den Opferschutzbeauftragten der Polizei
jeder Polizeidienststelle, insbesondere den Fachdienststellen der Kriminalpolizei

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